Photovoltaik

  • Kleine Anlagen bis 10kW eigenen sich für einen Teil des täglichen Strombedarfs selbst herzustellen und werden durch den Bund mittels einer Direktzahlung (Einmalvergütung)  unterstützt.
  • Grössere Anlagen Speisen den Strom ins öffentliche Netz ein und können neu (Revision der Energieverordnung per 1.4.2014) auch den Strom für den Eigenverbrauch verwenden. Diese Anlagen werden durch den Bund mittels einer Direktzahlung oder mittels der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) unterstützt